Pflegebedürftige Menschen werden auf Antrag
in eine der drei Pflegestufen eingeordnet.
Jeder dritte Antrag wird abgelehnt!
Ob und welche Pflegestufe bewilligt wird hängt, immer noch von der Beurteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK) ab. Ohne fachliche Hilfe ist das Durchsetzen der gesetzlichen Ansprüche schwierig. Die Betroffenen selbst und die Angehörigen sind in den meisten Fällen ratlos, kennen die Bedingungen der Pflegestufen nicht. Eine lückenhafte Beurteilung des Hilfebedarfes führt immer häufiger zu einer generellen Ablehnung der Pflegeanträge. Für die Betroffenen besteht also schon im Vorfeld dringend Beratungsbedarf. Wir als qualifizierte Pflegebegutachterinnen begleiten und unterstützen unsere Kunden von der Antragsstellung bis zur Bewilligung einer Pflegestufe.
Sie als pflegebedürftige Person wollen sich informieren über…
- Pflegestufe / Höherstufung?
- Pflegehilfsmittel / technische Hilfsmittel erhalten?
- Zuschüsse zu Wohnungsanpassungsmassnahmen?
- Überblick über Wohnformen,
z.B. Tagesbetreuung, und deren Leistungen?
…und dies zusammen mit einer Vertrauensperson erledigen?